Wir gehen „auf Nummer Sicher“
Neue Normen neue Sicherheit
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Auch wenn der Übergang zu einer neuen Norm erfahrungsgemäß
einige Zeit in Anspruch nehmen wird, haben wir uns mit den neuen Regelungen
rechtzeitig vertraut gemacht. Wir arbeiten im Bereich Arbeits- und Schutzgerüste
nach folgenden DIN Normen:
DIN 4420-1:2004-03 (neue Norm für
Arbeitsgerüste)
DIN EN 12811-1:2004-03 (neue Norm für
Arbeitsgerüste)
DIN 4420-3:2006-01 (überarbeitete
Norm für StahlrohrKupplungsgerüste)
Die vor etwa 14 Jahren konzipierte DIN 4420 wird künftig
weitestgehend durch europäische Normen ersetzt.
Die DIN 4420 in ihrer Fassung vom Dezember 1990 war bisher immer eine
Grundlage sowohl für den Arbeitsschutz als auch den Standsicherheitsnachweis.
Sie regelte Produktanforderungen ebenso wie Verantwortlichkeiten. Dies
wird sich nun ändern. Zum einen durch die bereits häufig in
Veröffentlichungen angesprochenen gesetzlichen Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) und zum anderen durch die Einführung der europäischen
Normen.
Arbeitsschutzbestimmungen Verantwortlichkeiten und die Prüfung
von Gerüsten werden durch die BetrSichV geregelt. Die neue DIN
und EN regeln nur dann nur noch die Produktanforderung, also im Grunde
die Dimensionierung, Belastbarkeiten, Werkstoffe und die Konstruktion.
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